Allgemeines
1. Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen. Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden. (NSchG § 54)
2. Für Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, wird im Schuljahr vor der Einschulung Sprachförderunterricht erteilt (eine Wochenstunde je Kind). Erlass „Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ vom 26.03.06
Sofern weiterhin Sprachschwierigkeiten bestehen, werden auch in den Folgejahren Fördermaßnahmen durchgeführt.
3. Für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf ist zu prüfen, ob die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen für den Besuch der Grundschule gegeben sind. (Grundsatzerlass 3.3; SchG §4)
Dokumentation der Lernentwicklung
4. Für jede Schülerin und für jeden Schüler ist die individuelle Lernentwicklung zu dokumentieren. Die Dokumentation enthält Aussagen
- zur Lernausgangslage
- zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen
- zur Maßnahme, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und
- zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler (Grundsatzerlass 6.2)
Die Dokumentation (Schülerbogen) wird im Herbst und Frühjahr auf Klassendienstbesprechungen erstellt.
Differenzierung
5. Die Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich ihrer Begabungen und Neigungen und ihres Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens ist durch ein differenziertes Lernangebot und durch binnendifferenzierten Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es, das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes zu stärken. (Grundsatzerlass 5.1)
6. Die Ausrichtung am Entwicklungsstand jeder Schülerin und jeden Schülers bildet ein Gestaltungsprinzip jeden Unterrichts. (Grundsatzerlass 5.6)
7. Lesen und Rechtschreiben sind in angemessener Weise in den Unterricht in allen Fächern einzubeziehen.
Fördermaßnahmen
8. Bei festgestellten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Rechnen sind Fördermaßnahmen durchzuführen. Über Art und Umfang der Förderung entscheidet die Klassenkonferenz. (Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 4.10.05, 3.)
9. Förderunterricht wird vorrangig innerhalb des normalen Unterrichts als „innere Differenzierung“ durchgeführt. Dazu dienen auch die im Stundenplan ausgewiesenen Doppelbesetzungsstunden (2 Lehrkräfte), soweit sie nicht für Vertretungsunterricht benötigt werden.
10. Computerprogramme wie Uniwort, Diktat, Blitzrechnen und Lernwerkstatt eignen sich in besonderer Weise für die individuelle Förderung.
11. Sofern Lehrerstunden für diesen Zweck zur Verfügung stehen, erhalten langsamer lernende Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen zusätzlichen Förderunterricht („äußere Differenzierung“) in Deutsch oder Mathematik in den Frühstunden (7.40 Uhr – 8.25 Uhr). Schülerinnen und Schüler sollen durch zusätzliche Fördermaßnahmen nicht mehr als zwei Stunden über die Pflichtstundenzahl hinaus unterrichtet werden. (Grundsatzerlass 4.1.7)
Um die Grundlagen in Mathematik von Anfang an schaffen und Festigen zu können, hat die Grundschule Jesteburg seit dem 1. Februar 2009 auch eine Förderstunde für die 1. und 2. Klasse eingeführt. (Pro Woche gibt es 1 Stunde für die 1. und die 2. Klasse)
Für ausgewählte Schülerinnen und Schüler (Klassenkonferenz) ist die Teilnahme verbindlich.
12. In einzelnen Fällen muss auf weitere Hilfen zurückgegriffen werden, wie:
- Hausaufgabenhilfe in der Schule
- Frau Marquardt als Schülervertretungslehrerin
- Nach dem Ausscheiden von Herrn Wild ist ein Kooperationsvertrag mit einem Nachfolger in Arbeit
- Erziehungsberatungsstelle
- Jugendamt, Gesundheitsamt (finanzierte Fördermaßnahmen)
- Mentor (Frau Damann)
- abgeordnete Förderschullehrerin im Hause
- Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
13. Auf Beschluss der Klassenkonferenz können für einzelne Schüler Nachteilsausgleiche bei Klassenarbeiten gewährt werden (Aufgaben, Zeit, Umfang, Material) (Fördererlass 4.1)
14. Auf Beschluss der Klassenkonferenz können in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitweise in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Zensuren in Klassenarbeiten und Zeugnissen durch schriftliche Bemerkungen über die individuelle Lernentwicklung ersetzt werden.
15. Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein dürfen kein Grund für eine Nichtversetzung oder von der Gesamtleistung abweichende Schullaufbahnempfehlung sein. (Fördererlass 4.2)
Verbund „Chancen für Begabte“
16. Die Grundschule Jesteburg ist Mitglied im Kooperationsverbund „Chancen für Begabte“ unter Federführung des Albert-Einstein-Gymnasiums (AEG) Buchholz.
17. Auch besonders begabte Kinder werden grundsätzlich innerhalb eines differenzierten Unterrichts gefördert. Dies wird eher mit „Fordern“ bezeichnet.
18. Es geht nicht nur um kognitive Begabungen, sondern auch um besondere musikalisch-künstlerische, sportliche, kreative, handwerklich-technische und soziale Begabungen.
19. Aus der Mitgliedschaft im Kooperationsverbund erhält die GS Jesteburg 4 zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Begleitung besonders Begabter.
20. Diese Stunden werden dazu verwendet, um besonders begabten Kindern wechselnde oder fächerübergreifende zusätzliche Angebote zu machen und Beratungen oder zusätzliche Informationen für Eltern anzubieten.
21. In den letzten Jahren hat es sich erwiesen, dass eine Öffnung des Angebotes fächerübergreifend und ab Klasse 2 für einzelne Kinder gute Entwicklungen fördert.
22. An den Zusatzangeboten nehmen jahrgangsübergreifend Schülerinnen der Jahrgänge 2 bis 4 teil. Klassenlehrkräfte bzw. die Klassenkonferenz beraten für die Teilnahme. Kriterien sind:
• Interesse / Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
• konzentriertes Durchhalten längerer Arbeitsphasen
• eigenständiges Lesen und Handeln nach Arbeitsanweisungen
• sowie fachspezifische Fähigkeiten oder besonderes zusätzliches Interesse
23. Über die zusätzliche Teilnahme an Forder-Maßnahmen wird eine Bemerkung ins Zeugnis aufgenommen.
24. Die Klassenkonferenz entscheidet in der Halbjahreskonferenz der 4.Klassen für Empfehlungen, welche Schülerinnen und Schüler an das AEG als „besonders begabt“ gemeldet werden.
25. Nach dem Halbjahreszeugnis der 5. Klasse findet im AEG ein Kooperationsaustausch zur Entwicklung der Kinder mit Vertretern der Grundschulen statt.